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GMDS-Beiratskommission - Zertifikat Biometrie in der Medizin - Vorsitz BIO

Zertifikat "Biometrie in der Medizin"
Die GMDS und die Internationale Biometrische Gesellschaft - Deutsche Region (DR) haben 1981 die Vergabe eines gemeinsamen Zertifikats "Biometrie in der Medizin" beschlossen. Überlegungen und Richtlinien sind in Nr. 5 der GMDS-Schriftenreihe publiziert worden [2]. Richtlinien über Antragsverfahren, Anforderungsprofil und Verfahrensdurchführung sind beim Anerkennungsausschuß erhältlich.

Grundidee für das Zertifikat "Biometrie in der Medizin" ist, daß in Ermangelung eines qualifizierenden Aus- oder Fortbildungsgangs für das Fach Biometrie in Deutschland die zuständigen Fachgesellschaften dem Zertifikatsinhaber fachliche Kompetenz für folgende Tätigkeiten ausweisen:

  • Erstellung und Überprüfung mathematischer Modelle
  • Planung der Versuche
  • Planung und Überwachung der Verarbeitung von Daten
  • Auswertung der Daten und Interpretation der Ergebnisse

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn hat 1988 das Zertifikat als einen hinreichenden Nachweis für die in den "Grundsätze für die ordnungsgemäße Durchführung der klinischen Prüfung von Arzneimitteln" [3] geforderte Qualifikation des verantwortlichen Biometrikers anerkannt. Voraussetzungen für die Bewerbung um das Zertifikat sind:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin (Human-, Zahn-, Veterinärmedizin), der Statistik oder der Mathematik bzw. anderer Hochschulstudiengänge, wenn entsprechendeKenntnisse auf einem der erstgenannten Gebiete vorliegen,
  • mindestens dreijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Biometrie in der Medizin,
  • Weiterbildung über mindestens 5 Jahre, insbesondere auf dem zum Eingangsstudium komplementären Gebiet.

Die zweite Voraussetzung wird erfüllt durch abgeschlossene Projekte oder Publikationen auf mindestens zwei der folgenden Tätigkeitsfelder:

  • Planung und Auswertung kontrollierter klinischer Therapiestudien
  • Planung und Auswertung epidemiologischer Studien
  • statistische Analysen im Bereich der experimentellen und klinischen Medizin
  • statistische Analysen im Bereich des Gesundheitswesens
  • Erstellung und empirische Überprüfung biomathematischer Modelle
  • anwendungsorientierte Weiterentwicklung statistischer Verfahren
  • Entwicklung und Anwendung von Computerprogrammen für statistische und biometrische Verfahren.

Die dritte Voraussetzung kann in den meisten Fällen durch Selbststudium erfüllt werden. Es werden aber hierzu auch Kurse (z.B. Biometrie in der Medizin, Medizin für Nichtmediziner, Analyse von Verlaufsdaten, Analyse von Überlebenszeiten) angeboten. Firmeninterne Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. im Rahmen medizinisch-wissenschaftlicher Ausbildung, wie sie für den Außendienst durchgeführt wird) werden ebenfalls anerkannt. Für die Weiterbildung soll ein Betreuer benannt werden.

Das Anerkennungsverfahren beginnt mit einer formlosen Bewerbung, die an den Vorsitzenden des Anerkennungsausschusses geschickt wird. Der Anerkennungsausschuß besteht aus 5 Mitgliedern (sowie 5 Stellvertretern), von denen mindestens einer dem nicht-universitären Bereich angehört, und tritt zweimaljährlich zur Beschlußfassung zusammen. Das Verfahren wird durch eine Aussprache über einen festgelegten Themenbereich vor dem Ausschuß abgeschlossen.

Derzeit gibt es 112 Zertifikatsinhaber.

Downloads:

Biometrics in Medicine download (PDF)
Biometrie in der Medizin download (PDF)




Beiratskommission Zertifikat Biometrie in der Medizin
Leitung:
Prof. U. Mansmann (München)
mansmann@ibe.med.uni-muenchen.de




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Hochschule Fulda, Fachbereich Pflege- und Gesundheit, Fulda
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Letzte Aktualisierung am:
Montag, 05.01.2009


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