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GMDS-Beiratskommission - Zertifikat Epidemiologie - Vorsitz EPI

Zertifikat "Epidemiologie"

Seit 1992 vergibt eine gemeinsame Kommission der drei Fachgesellschaften GMDS, DGSMP und der Deutschen Region der Biometrischen Gesellschaft ein Zertifikat "Epidemiologie". Im Jahr 2005 ist die vierte Fachgesellschaft DGEpi als Mitherausgeber des Zertifikates hinzu gekommen. Die Richtlinien [4] sind beim Anerkennungsausschuß erhältlich. Das Zertifikat "Epidemiologie" wird an Personen verliehen werden, die über ein breites epidemiologisches Wissen und eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Bewerber für das Zertifikat müssen deshalb den Nachweis erbringen, daß sie eigene epidemiologische Forschungsarbeiten durchgeführt und an einer qualifizierten theoretischen Weiterbildung teilgenommen haben. Ihr Wissen wird zusätzlich in einer mündlichen Aussprache überprüft. Dem Zertifikatsinhaber wird die fachliche Qualifikation für Leitungsaufgaben im Bereich Epidemiologie bescheinigt.

Als Eingangsvoraussetzung für das Zertifikat gilt ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin, der Naturwissenschaften oder der Sozialwissenschaften. Auch Absolventen anderer Hochschulstudiengänge können sich um das Zertifikat bewerben, wenn entsprechende Kenntnisse nachgewiesen werden.

Als praktische Qualifikation gilt eine mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Epidemiologie. Hierbei muß die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Bearbeitung epidemiologischer Fragestellungen durch Berufserfahrung, Weiterbildung und selbständiges Arbeiten erworben worden sein. Dies ist nachzuweisen durch erfolgreich abgeschlossene Projekte oder wissenschaftliche Publikationen in einem der Gebiete

  • Planung, Durchführung und Auswertung epidemiologischer Studien
  • Entwicklung, Anpassung und Erprobung epidemiologischer Verfahren.

Genaueres hierzu ist den Richtlinien für die Zertifikatsvergabe zu entnehmen. Ferner ist eine theoretische Weiterbildung nachzuweisen, die das zur absolvierten Hochschulausbildung komplementäre Grundlagenwissen umfaßt. Sie kann durch Fortbildungskurse sowie durch Selbststudium erfolgt sein. Ein entsprechender Stoffkatalog ist ebenfalls in den Richtlinien angegeben.

Der Bewerber reicht dem Anerkennungsausschuß den Nachweis über die Eingangsvoraussetzungen ein. Dieser prüft, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind. Reicht der Umfang der Weiterbildung nicht aus, macht der Ausschuß gegebenenfalls Vorschläge für einen zusätzlichen Weiterbildungsplan.
Wenn die Unterlagen die Erfüllung der geforderten Voraussetzungen ausweisen, setzt der Anerkennungsausschuß eine Aussprache mit dem Kandidaten fest. Diese Aussprache erstreckt sich auf die individuelle praktische und theoretische Weiterbildung, wobei dem Kandidaten rechtzeitig vorher die Schwerpunkte, auf die sich die Aussprache erstrecken soll, schriftlich mitgeteilt werden.




Beiratskommission Zertifikat Epidemiologie
Leitung:
Prof. Dr. med. H. Zeeb (Bremen)
zeeb@bips.uni-bremen.de




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Letzte Aktualisierung am:
Sonntag, 03.05.2009


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