Arbeitsgruppen

Consumer Health Informatics (CHI)

Coronakrise - Welche digitalen Angebote helfen könn(t)en

Aktuell werden in der Politik und in den Medien zahlreiche neue Ideen diskutiert, wie man die Verbreitung des neuartigen Coronavirus (COVID-19) besser kontrollieren kann. Dies wirkt sich in Zeiten von Kontaktvermeidung auch auf etablierte Versorgungskonzepte und -strukturen aus. Neuartige digitale Angebote sollen Bürger*innen und Menschen in Gesundheitsberufen dabei unterstützen, den Alltag oder das Berufsleben trotz des Coronavirus aufrecht zu erhalten oder (neu) gestalten zu können. 

Die neuen Angebote unterscheiden sich jedoch in ihrer Zielsetzung und ihren Ansätzen. Für Bürger*innen ist es daher nicht immer einfach den Überblick zu behalten. Die nachfolgenden Texte sollen hier eine Einordnung in aktuelle Themen und Entwicklungen geben. Sie werden in Form von Episoden gezielt aufbereitet und durch die Autoren in regelmäßigen Abständen veröffentlicht.

Übersichtsseite der bisherigen Episoden.


Episode 2 - Wie kann ich online zu meinem Arzt gehen?

Ziel

Persönliche Kontakte etwa in der Arztpraxis erhöhen das Risiko, dass sich Menschen mit dem Coronavirus infizieren oder umgekehrt das Virus – oft unbeabsichtigt - weitertragen. Daher sollten  soweit wie möglich auch andere, alternative Lösungen eingesetzt werden. Neben dem klassischen Telefongespräch gibt es auch die Möglichkeit der Videosprechstunde. Dabei sprechen Patient*innen mit ihrem internetfähigen Endgerät (Computer, Tablet oder Smartphone) direkt mit ihrem Arzt oder Ärztin.

(Quelle: Andrey Popov - Fotolia)

Während der digitalen Sprechstunde können sich beide in Bild und Ton austauschen und Symptome, Behandlungen oder Befunde besprechen, vergleichbar wie in der Praxis. Allerdings kann auf diese Weise keine körperliche Untersuchung oder technische Diagnostik stattfinden.

Beteiligte

An der Videosprechstunde können etwa Patient*innen, ggf. Angehörige, Betreuungspersonen, oder Pflegepersonal teilnehmen. Das zugehörige System bzw. die Software für die Videosprechstunde werden von spezialisierten Firmen zur Verfügung gestellt. Ein aktuelles Verzeichnis der zertifizierten Anbieter findet sich auf der Website des GKV-Spitzenverbands.

Technische ansätze

Während der Videosprechstunde werden dieselben schützenswerten gesundheitsbezogenen Daten ausgetauscht, wie bei einem "realen" Besuch in der Praxis. Der Datenschutz und die Informationssicherheit sind hierbei von besonderer Bedeutung. Daher werden keine Videokonferenzsystem eingesetzt, die aus dem privaten Umfeld und Alltag bekannt sind (z.B. FaceTime, WhatsApp oder Skype), sondern spezialisierte Softwaresysteme. Diese müssen vorab und regelmäßig zertifiziert werden. Für die Durchführung der Videosprechstunde muss ein ebenso geschützter Rahmen wie für einen Praxisbesuch geschaffen werden. Neben der angemessenen Privatsphäre muss eine störungsfreie Konsultation gewährleistet sein.

Die Teilnehmenden einer Videosprechstunde benötigen ein Gerät mit Bildschirm, Mikrofon und Kamera, sowie eine Internetverbindung. Eine zusätzliche Software, die installiert werden muss, ist in der Regel nicht erforderlich. Patientinnen und Patienten benötigen im Regelfall auch kein eigenes Benutzerkonto, um an der Videosprechstunde teilzunehmen. Eine Einwilligung der Patientin/des Patienten ist jedoch erforderlich.

  • Weitere Details

    Eine Videosprechstunde ist ein synchroner Kommunikationskanal zur direkten Kommunikation in Echtzeit. Andere Formen der Kommunikation, wie etwa ein Onlineforum, basieren hingegen auf zeitlich versetztem Austausch von Nachrichten. Die Kommunikation muss Ende-zu-Ende verschlüsselt sein, hierzu müssen sich die Anbieter an die Richtlinien des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) halten. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung heißt: nur Patient*in und Ärztin/Arzt können das Gespräch sehen bzw. hören. Weder der Videodienstanbieter noch weitere Beteiligte, wie z.B. der Telekommunikationsanbieter, können auf die Gesprächsinhalte zugreifen.

    Näheres zur Durchführung der Videosprechstunde, insbesondere zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheitsdaten regelt die Anlage 31b des Bundesmantelvertrags Ärzte (BMV-Ä; Link).

Herausforderungen

Die Beteiligten einer Videosprechstunde tauschen sich über persönliche Gesundheitsfragen aus. Daher müssen die Systeme bzw. die Software für die Videosprechstunde sehr sicher sein.

Patient*innen und Ärzt*innen benötigen ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon. Dies muss nicht zwangsläufig ein Computer, sondern kann auch ein Smartphone oder Tablet sein. Jedoch verfügen nicht alle Versicherten in Deutschland über ein derartiges Gerät. Zudem sind ca. 5% der Haushalte nicht mit einem Internetzugang ausgestattet, dies entspricht ca. 2 Millionen Haushalten.

Für die Videosprechstunde muss eine stabile und schnelle Internetverbindung vorhanden sein. In einigen Regionen ist die Verbindung zum Internet teils noch recht langsam oder der Zugang nicht möglich. Weiterhin kann es für Ärzt*innen und Patient*innen anfangs ungewohnt sein, lediglich über Kamera und Mikrofon miteinander zu sprechen.

Für körperliche Untersuchungen, sowie bestimmte diagnostische und therapeutische Maßnahmen ist der Besuch in der Praxis erforderlich.

Fazit

Videosprechstunden können eine sinnvolle Ergänzung zur Sprechstunde vor Ort sein. Dies gilt gerade in der aktuellen Pandemie-Situation, in der nahe Kontakte vermieden werden sollten. Allerdings können Videosprechstunden nicht jeden Besuch in der Praxis ersetzen. Die telefonische Beratung steht den Patient*innen natürlich auch weiterhin neben der Videosprechstunde zur Verfügung.


Ansprechpartner & Verwendung

Falls Sie Fragen haben oder den Kontakt mit uns aufnehmen möchten, wenden Sie sich gerne an die Funktionsadresse ag.chi@gmds.de

Mitgearbeitet haben (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Björn Schreiweis
  • Brigitte Strahwald
  • Martin Wiesner
  • Monika Pobiruchin
  • Tjark Ziehm
  • Veronika Strotbaum

Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz.