Ziele der Arbeitsgruppe
Als Aufgaben und Ziele der AG DIG gelten insbesondere
- Einbringung und Kommentierung von Fragestellungen bzgl. Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen in Politik und Recht, in medizinischer Versorgung und Forschung
- Systematische Darstellung der Herausforderungen der Umsetzung von Fragen zu Datenschutz und IT-Sicherheit sowie die Unterbreitung von Lösungsvorschlägen
- Fragen zu technischen Umsetzung bzgl. Datenschutzanforderungen sowie Abbildung der IT-Sicherheit im Gesundheitswesen
- Hilfestellungen bei Organisation, Strukturierung und Integration von Datenschutz und Datensicherheit in den Arbeitsablauf von Einrichtungen der Gesundheitsversorgung
Diese Aufgaben beinhalten dementsprechend
- Empfehlungen zur organisatorischen und technischen Umsetzung von Anforderungen von Datenschutz und IT-Sicherheit in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung wie
- Krankenhäusern
- Arztpraxen
- Forschungseinrichtungen
- Laboren
- ...
- Empfehlungen zu einem oder mehreren Datenschutzkonzept(en) und IT-Sicherheitskonzept(en)
- Fachliche Beratung zu Datenschutz-Technologien und organisatorischen Fragen
- Durchführung von Kursen, z. B. auf der GMDS-Jahrestagung
- Bereitstellung von Online-Informationen im Internet (siehe Ausarbeitungen auf der AG-Homepage unter gesundheitsdatenschutz.org/doku.php/themen)
- Mitwirkung bei überregionalen Veranstaltungen zu Fragen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit im Gesundheitswesen
- Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien
Das Vorhaben der Arbeitsgruppe in diesen Gebieten besteht unter anderem in
- Empfehlungen bzgl. Fragen zu IT-Sicherheit und Datenschutz in der Gesundheitsversorgung
- Förderung und Beratung von Modellprojekten sowie ggfs. Unterstützung bei deren Durchführung
- Konzepte für Beratung, Ausbildung, Schulung
- Leitlinien für die Anwendung im laufenden Betrieb
GMDS Jahresbericht 2025
Arbeitsgruppe Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen (DIG)
Ausarbeitungen
Künstliche Intelligenz gewinnt auch für die medizinische Forschung wie auch für die Gesundheitsversorgung zunehmend an Bedeutung. Um den Umgang mit der KI-Verordnung zu erleichtern, wurde folgende Ausarbeitung bereitgestellt:
Die Idee der Präsentation ist eine kurze Einführung in KI und die KI-Verordnung. Es geht also nicht um eine Schulung bzgl. KI-Kompetenz. Vielmehr soll die Präsentation dazu dienen, dass Lehrende Folien für eine zielgruppengerechte Präsentation herausnehmen können, sich also z.B. aus dem Folienbestand eine Präsentation für die Unterweisung von Betreibern oder Händlern bedienen können. Und natürlich soll die Präsentation auch Hintergrundinformationen vermitteln.
(Veröffentlichung erfolgte im März 2025)