Vertragliche Vereinbarung
Vereinbarung zwischen derDeutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS)
und der
Gesellschaft für Informatik (GI)
über die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Medizinischen Informatik
Stand: September 1999
1 Vorbemerkungen
1.1 Die Aktivitäten der GMDS auf dem Gebiet der Medizinischen Informatik finden in dem Fachbereich Medizinische Informatik und in dem Fachausschuss, den Arbeits- und Projektgruppen des Fachbereiches Medizinische Informatik statt. Besonders die Arbeitsgruppen sind methodisch ausgerichtet und orientieren sich nicht an bestimmten Teilgebieten der Medizin. Methoden- und fachbereichsübergreifend existieren Arbeitskreise für die Informationsverarbeitung in bestimmten klinischen oder anderen medizintheoretischen Teilgebieten.
1.2 Die Aktivitäten der GI auf dem Gebiet der Medizinischen Informatik finden in dem Fachausschuss 4.7 (Medizinische Informatik) statt, welcher dem Fachbereich 4 (Informationstechnik und technische Nutzung der Informatik) angehört. Der Fachausschuss hat ein Leitungsgremium und kann Fachgruppen und Arbeitskreise einrichten.
1.3 Die Leitungsgremien für die Medizinische Informatik in GI und GMDS sind folgendermassen aufgebaut:
In der GMDS gibt es den aus 6 Mitgliedern bestehenden Fachausschuss des GMDS-Fachbereichs Medizinische Informatik. Von diesen 6 Mitgliedern (die für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt sind) werden im Zweijahres-Rhythmus jeweils drei Positionen neu besetzt. Das Fachausschussmitglied, welches die meisten Stimmen bei einer Wahl erhalten hat, wird stellvertretender Leiter des Fachausschusses und nach zwei Jahren automatisch zum Fachausschussleiter und damit Mitglied des Präsidiums der GMDS.
In der GI gibt es ein Leitungsgremium des GI-Fachausschusses 4.7. Der Sprecher des Leitungsgremiums ist Mitglied im Leitungsgremium des Fachbereichs 4.
2 Zielsetzung
2.1 Die GI und die GMDS stimmen darin überein, dass der Fortschritt auf dem Gebiet der Medizinischen Informatik am besten dadurch gefördert werden kann, dass die Aktivitäten der Fachgesellschaften auf dem Gebiet der Medizinischen Informatik gemeinsam bzw. in enger Abstimmung zwischen den beiden Gesellschaften erfolgen. Die Zusammenarbeit der beiden Fachgesellschaften sollte unter der Betonung der jeweiligen Zielsetzung der Fachgesellschaften als Ganzes erfolgen.
2.2 Die Kooperation soll sich vor allem auf methodische Fragen der Medizinischen Informatik erstrecken.
2.3 Innerhalb der GMDS sollten zusätzlich insbesondere die auf bestimmte medizinische Teilgebiete bezogenen anwendungsorientierten Arbeiten stattfinden, ggf. gemeinsam mit anderen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften und unter Berücksichtigung von fachbereichsübergreifenden methodischen Aspekten. Damit soll insbesondere die adäquate Anwendung von Methoden und Werkzeugen der Medizinischen Informatik bzw. der Informatik in der Medizin und in dem Gesundheitswesen gefördert werden.
2.4 Innerhalb der GI sollte insbesondere ein Wissens- und Erfahrungsaustausch mit denjenigen Fachgruppen bzw. Fachbereichen stattfinden, die sich mit methodischen Grundlagen der Informatik befassen. Damit soll eine adäquate methodische Weiterentwicklung der Medizinischen Informatik gefördert werden.
3 Durchführung
3.1 Beide Gesellschaften fördern eine Doppelmitgliedschaft ihrer auf dem Gebiet der Medizinischen Informatik tätigen bzw. interessierten Mitglieder, u.a. über jeweils reduzierte Mitgliedsbeiträge im Falle einer Doppelmitgliedschaft.
3.2 Unter Berücksichtigung der Satzungen der beiden Fachgesellschaften und der Fachgruppenrahmenordnung der GI wird von GI und GMDS eine gemeinsame Fachgliederung ("gemeinsamer Ausschuss") gebildet. Der Ausschuss besteht aus bis zu 10 Personen: den 6 Mitgliedern des GMDS-Fachausschusses Medizinische Informatik und den Mitgliedern des Leitungsgremiums des GI-Fachausschusses 4.7. Sollte die Zahl der Mitglieder des Leitungsgremiums des GI-Fachausschusses 4.7, die nicht gleichzeitig Mitglied des GMDS-Fachausschusses Medizinische Informatik sind, 4 übersteigen, so wählt es seine Mitglieder für den gemeinsamen Ausschuss aus dem Kreis seiner Mitglieder.
3.3 Der Sprecher des gemeinsamen Ausschusses ist entweder der Sprecher des GI Fachausschusses 4.7 oder des GMDS-Fachausschusses Medizinische Informatik. Er ist einvernehmlich von den beiden Leitungsgremien zu wählen. Es wird empfohlen, dass es sich bei dem Sprecher des Leitungsgremiums des GI-Fachausschusses 4.7 und dem Leiter des GMDS-Fachausschusses Medizinische Informatik um dieselbe Person handelt.
3.4 Zu den Sitzungen des gemeinsamen Ausschusses können Vertreter weiterer auf dem Gebiet der Medizinischen Informatik tätigen Fachgesellschaften eingeladen werden, falls zwischen den beiden Leitungsgremien hierüber Einvernehmen besteht.
Bonn, Köln, den 1.10.1999
- (Prof. Dr. G. Barth, Präsident der GI)
- (Prof. Dr. R. Klar, Präsident der GMDS)
- (Prof. Dr. R. Hofestädt, Sprecher des GI-Fachbereichs 4)
- (Prof. Dr. H.U. Prokosch, Sprecher des GMDS-Fachausschusses Medizinische Informatik und des Leitungsgremiums des GI-Fachausschusses 4.7)
Anmerkungen zu der Kooperationsvereinbarung
Mitgliedern der GMDS, die sich für Medizinische Informatik interessieren, wird empfohlen, auch die Mitgliedschaft in der GI zu beantragen. GI-Mitglieder, die sich für Medizinische Informatik interessieren, wird entsprechend empfohlen, auch die Mitgliedschaft in der GMDS zu beantragen.
Dem Leitungsgremium des GI-Fachausschusses 4.7 sollten die Mitglieder des GMDS-Fachausschusses Medizinische Informatik angehören, soweit sie auch GI-Mitglieder sind. Die Bestellung bzw. Wahl der Mitglieder sollte wie bei den Fachausschusswahlen der GMDS alle 2 Jahre erfolgen, evtl. im Anschluss an die Wahlen für den GMDS-Fachausschuss Medizinische Informatik.
Es wird empfohlen, dass der GMDS-Fachausschuss Medizinische Informatik und das Leitungsgremium des GI-Fachausschusses 4.7 grundsätzlich gemeinsam tagen. Die Vereinigung beider Gremien dürfte in aller Regel sowieso dem gemeinsamen Ausschuss der Leitungsgremien des GMDS-Fachbereichs Medizinische Informatik und des GI-Fachausschusses 4.7 entsprechen.
Von den Mitgliedern des GMDS-Fachausschusses Medizinische Informatik und des Leitungsgremiums des GI-Fachausschusses 4.7: Medizinische Informatik wird erwartet, dass sie Mitglieder beider Fachgesellschaften sind.
Neben dem Sprecher des gemeinsamen Ausschusses kann auch ein stellvertretender Sprecher aus dem Kreis der Mitglieder des Ausschusses durch die beiden Leitungsgremien gewählt werden, falls hierüber in beiden Leitungsgremien Einvernehmen besteht.
Die fachliche Arbeit soll in der Regel in den Arbeits- und Projektgruppen des GMDS-Fachbereichs Medizinische Informatik erfolgen. Arbeitsgruppen der GMDS können gleichzeitig durch Beschluss des Leitungsgremiums des GI-Fachausschusses 4.7 Arbeitskreise der GI-Fachgruppe 4.7.1 sein.
Ein separates Leitungsgremium für die GI-Fachgruppe 4.7.1 sollte nicht vorgesehen werden. Diese Aufgabe übernimmt das Leitungsgremium des GI-Fachausschusses 4.7.
Eine besondere Nähe des GI-Fachausschusses 4.7 und des GMDS-Fachbereichs Medizinische Informatik besteht zur Deutschen Gesellschaft fÜr Biomedizinische Technik (DGBMT), deren Mitglieder ein breites Spektrum methodenorientierter Entwicklungen auf dem Gebiet der Medizinischen Informatik durchführen. Zu den Sitzungen des gemeinsamen Ausschusses sollte deshalb ein von der DGBMT benannter Vertreter als ständiger Gast eingeladen werden.
Die Präsidenten und die Geschäftsführer der beiden Fachgesellschaften treffen sich regelmäßig in dem von der GI initiierten Gesprächskreis Informatik.