Mitgliedsbeiträge GMDS
Jährliche Mitgliedsbeiträge der GMDS e.V.
Stand 10.09.2024 bis heute
Ordentliches Mitglied | € 95,-- |
- vergünstigter Beitrag bei Doppelmitgliedschaft (GI, DGEpi, DGfM, DVMD oder VDE/DGBMT) | € 76,-- |
Studentisches Mitglied | € 0,-- |
Jungmitglieder | 50%-30% |
Seniorenmitgliedschaft | 50% d. letzten |
Förderndes Mitglied | Nach Vereinbarung, |
Liegt eine Einzugsermächtigung nicht vor, so erhöht sich der jährliche Beitrag um 10 Euro zur Deckung des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes. Davon ausgenommen sind die Fördermitglieder der GMDS.
1) Befreundete Fachgesellschaften
Das Präsidium der GMDS beschließt mit Mehrheit einer med./wiss. Fachgesellschaft den Status einer "befreundeten Fachgesellschaft" zuzuerkennen.
Voraussetzungen sind:
a) Die FG ist ein gemeinnütziger Verein
b) Der Satzungszweck der FG widerspricht nicht der Satzung der GMDS
c) Die FG verfolgt keine den Zielen der GMDS entgegenstehenden Ziele
Den Mitgliedern der FG wird ein prozentualer Beitragsrabatt in der Höhe gewährt, die diese FG auch GMDS-Mitglieder einräumt. Der Höchstrabatt beträgt 50% des GMDS-Beitrags.
Mit der FG ist eine schriftliche Vereinbarung auf Gegenseitigkeit zu schließen.
2) Studierende und Jungmitglieder
A) Studierende [1] können während eines Erststudiums [2] kostenfrei Mitglied der GMDS werden. Der Studentenstatus ist jährlich durch Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung zu belegen. Ansonsten geht die kostenfreie Mitgliedschaft automatisch in eine Jungmitgliedschaft über. Der Studentenstatus bleibt bei direktem Anschluss vom Bachelor- zum Masterstudium bestehen.
[1] Dies gilt für ALLE Fächer und Universitäten sowie Fachhochschulen
[2] Kostenbefreiung ist auf begründeten Antrag an den Vorstand bei Zweitstudien möglich.
B) Jungmitglieder sind zum halben Beitragssatz Mitglied. Sind sie auch Mitglieder in befreundeten FG reduziert sich der Satz auf Antrag an den Vorstand bis auf 30%.
Jungmitglieder sind:
a) Mitglieder
1) bis zu vier Jahren nach Studienabschluss
2) im Falle eines Dissertationsvorhabens bis zu dessen Abschluss
b) Studierende aus Zweitstudien, Aufbau- und Weiterbildungsstudiengängen
Die Ziffern a1 – a2 gelten entsprechend.
Arbeitslose Mitglieder sind Jungmitglieder im Sinne der Beitragsordnung. Auf begründeten Antrag kann der Vorstand Beitragsbefreiung aussprechen.
3) Verstärkte Fördermaßnahmen für jüngere Mitglieder
Studentische Mitglieder im Erststudium Bachelor oder Master, von denen ein Vortrag auf einer GMDS-Tagung akzeptiert und gehalten wird, erhalten auf Antrag den Kongressbeitrag erlassen und können auf Antrag die Reisekosten bis zur Höhe von Euro 200,-- erstattet bekommen.
Jungmitgliedern, von denen ein Vortrag auf einer GMDS-Tagung akzeptiert und gehalten wird, kann auf Antrag der Kongressbeitrag und ein Jahresbeitrag für die GMDS erlassen werden.
Studentischen Mitgliedern im Erststudium Bachelor oder Master, von denen ein Poster auf einer GMDS-Tagung akzeptiert und vorgestellt wird, kann auf Antrag der Kongressbeitrag erlassen werden.
Jungmitgliedern, von denen ein Poster auf einer GMDS-Tagung akzeptiert und vorgestellt wird, kann auf Antrag ein Jahresbeitrag für die GMDS erlassen werden.
Antrag auf Erstattung von Kosten zur Jahrestagung für studentische Mitglieder
Antrag auf Erstattung von Kosten zur Jahrestagung für Jungmitglieder
4) Seniorenmitgliedschaft
Mit Austritt aus dem Berufsleben reduziert sich der Beitrag auf Antrag auf 50% des letzten gezahlten regulären Beitrags. In begründeten Ausnahmen kann der Vorstand auf Antrag Beitragsfreiheit gewähren.
Erläuterung zu der Art der Mitgliedschaft:
Befreundete Fachgesellschaften werden als Korporative Mitglieder nach §5 (6) der Satzung aufgenommen.
Jungmitglieder, Doppelmitglieder und Seniorenmitglieder werden in der Satzung nicht separat benannt und haben den Status der Ordentlichen Mitgliedschaft nach §5 (1) der Satzung inne.