Tätigkeit vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017
Die Präsidiumskommission hat die Bundesärztekammer bei der Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung für Ärzte beraten. Es wurden sowohl Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO, als auch Inhalte für die Zusatzweiterbildung Medizinische Informatik komplett überarbeitet und abgestimmt.
Die Mindestanforderungen sind:
und zusätzlich
Die Kurs-Weiterbildung kann durch 12 Monate Weiterbildung in einer an die Patientenversorgung angeschlossenen Einrichtung der Medizinischen Informatikunter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden und zusätzlich
in einer Einrichtung der medizinischen Informatik oder in einer IT-Abteilung im Gesundheitswesen, ersetzbar durch eine Projektarbeit bei einem Weiterbildungsbefugten für Medizinische Informatik.
Die Zusatzweiterbildung beinhaltet nun moderne Themen zur Digitalisierten Medizin, wie etwa SNOMED CT, HL7, ISO 80.001 und APP-Programmierung.
Die Problematik der fehlenden Prüfer und Ausbildungsstellen wurde diskutiert.