Tätigkeit vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020
Die Präsidiumskommission hat die Bundesärztekammer bei der Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung für Ärzte beraten. Es wurden sowohl Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO, als auch Inhalte für die Zusatzweiterbildung Medizinische Informatik komplett überarbeitet und abgestimmt. Im Satzungsteil der MWBO sind die Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO sowie die Weiterbildungsinhalte zum Erwerb der Weiterbildungsbezeichnung geregelt.
Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik
Definition
Die Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik umfasst die systematische Verarbeitung von Informationen in der Medizin durch die Modellierung und Realisierung von informationsverarbeitenden Systemen.
Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO
und zusätzlich
und zusätzlich
Die Zusatzweiterbildung beinhaltet nun moderne Themen zur Digitalisierten Medizin, wie etwa SNOMED CT, HL7, ISO 80.001 und APP-Programmierung.
Die Problematik der fehlenden Prüfer und Ausbildungsstellen besteht weiterhin.
Das Musterkursbuch wurde von der gmds und weiteren beteiligten Fortbildungsinstuten (mibeg, Beuth Hochschule) erarbeitet: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Weiterbildung/_Muster-Kursbuecher/20200428_MKB-MedInformatik.pdf