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Weiterbildung Medizinische Informatik für Ärzte

Abstimmung Bundesärztetag Leipzig: Medizinische Informatik bleibt als C2 erhalten

Intensive Diskussionen auch im Vorfeld des 129. Deutschen Ärztetages gab es zur Beibehaltung der Zusatzweiterbildung Medizininformatik. In der Debatte sprachen sich – auch mit Blick auf die KI-Diskussion am Vormittag – zahlreiche Rednerinnen und Redner für die Beibehaltung der Bezeichnung aus.Die Befürworter der Beibehaltung der Medizininformatik schrieben in ihrem Antrag: „Die Ärzteschaft muss eine führende Rolle in der Gestaltung der digitalen Zukunft des Gesundheitswesens übernehmen, anstatt sich aus dem Bereich zurückzuziehen.“Allerdings führten Gehle und Herrmann aus, dass es 2022 bundesweit nur vier Facharztanerkennungen gab, 2023 waren es 13, 2024 acht. Fortbildungen zum Thema KI und Digitalisierung in der Medizin in einzelnen Fachgebieten seien weitaus besser besucht.Auch andere Mitglieder des BÄK-Vorstandes sprachen sich gegen die Beibehaltung aus: So plädierte Sven Christian Dreyer, Präsident in Nordrhein, dass die Fortbildung gestärkt werden solle, nicht aber die Zusatzweiterbildung. In Nordrhein gab es im vergangenen Jahr nur zwei Facharztanerkennungen. „Diese Zusatzweiterbildung hat in den letzten Jahren nicht funktioniert.“Letztendlich stimmten 121 Delegierten mit ja und die Medizininformatik bleibt als interdisziplinäre berufsbegleitende ZWB (ehemals C2) erhalten.

Umfrage zur Zusatzbezeichnung und/oder Weiterbildungsermächtigung Medizinische Informatik für Ärzt*innen 

Aktuell läuft unter allen Mitgliedern der GMDS eine Umfrage, wer die Zusatzbezeichnung und/oder Weiterbildungsermächtigung Medizinische Informatik für Ärzt*innen besitzt. Viele Interessent*innen finden keine Prüfer*innen und Weiterbildungsstellen, bei der sie die Weiterbildung ablegen können. In Kürze  sollen auf dieser Seite qualifizierte Personen veröffentlicht werden, an die man sich bei Interesse wenden kann.

Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung für Ärzte 

Die Präsidiumskommission hat die Bundesärztekammer bei der Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung für Ärzte beraten. Es wurden sowohl Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO, als auch Inhalte für die Zusatzweiterbildung Medizinische Informatik komplett überarbeitet und abgestimmt. Im Satzungsteil der MWBO sind die Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO sowie die Weiterbildungsinhalte zum Erwerb der Weiterbildungsbezeichnung geregelt.

Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik 

Definition
Die Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik umfasst die systematische Verarbeitung von Informationen in der Medizin durch die Modellierung und Realisierung von informationsverarbeitenden Systemen.


Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO

  • 24 Monate ärztliche Tätigkeit

und zusätzlich

  • 240 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Medizinische Informatik
    Die Kurs-Weiterbildung kann durch 12 Monate Weiterbildung in einer an die Patientenversorgung angeschlossenen Einrichtung der Medizinischen Informatik unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.

und zusätzlich

  • 480 Stunden in einer Einrichtung der medizinischen Informatik oder in einer IT-Abteilung im Gesundheitswesen, ersetzbar durch eine Projektarbeit bei einem Weiterbildungsbefugten für Medizinische Informatik.

Die Zusatzweiterbildung beinhaltet nun moderne Themen zur Digitalisierten Medizin, wie etwa SNOMED CT, HL7, ISO 80.001 und APP-Programmierung.

Die Problematik der fehlenden Prüfer und Ausbildungsstellen besteht weiterhin.

Das Musterkursbuch wurde von der gmds und weiteren beteiligten Fortbildungsinstuten (mibeg, Beuth Hochschule) erarbeitet: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Weiterbildung/_Muster-Kursbuecher/20200428_MKB-MedInformatik.pdf

 

 

GMDS Jahresbericht 2024

Präsidiumskommission
Weiterbildung Medizinische Informatik für Ärztinnen und Ärzte

Prof. Dr. med. Sylvia Thun, Berlin (Leiterin)

Tätigkeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024

Verschiedenen Landesärztekammern bieten die aktuelle Weiterbildungen an. Die Weiterbildungsbefugten der Länder tauschen sich aus hinsichtlich Strategie und Ausrichtung der Weiterbildung.

Weiterbildungsbefugte der Präsidiumskommission:

  • Christian Hinkse
  • Sven Zenker
  • Martin Dugas
  • Hartmut Nowak
  • Felix Balzer
  • Sylvia Thun
  • weitere Befugte werden auf Anfrage bei den Landesärztekammern genannt

Das Musterkursbuch ist hier einsehbar: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/Weiterbildung/_Muster-Kursbuecher/20200428_MKB-MedInformatik.pdf

Die Kommission hatte mehrere Konsultationen mit der Bundesärztekammer. Es wird eine Änderung aller Weiterbildungen geben. Ergebnisse stehen noch aus. Es wird ein C-System in Zukunft eingeführt.

·                    "C1": Grundsätzlich hauptberuflich und die gesamte Arbeitszeit einnehmend; Erwerb mit den klassischen Weiterbildungskriterien, d. h. Nachweis von Weiterbildungsinhalten und Weiterbildungszeiten, vermittelt durch einen Weiterbildungsbefugten oder eine Weiterbildungsbefugte an einer Weiterbildungsstätte, im eLogbuch und Absolvieren einer Weiterbildungsprüfung

·                    "C2": Fokussierung des Gedankens der "berufsbegleitenden Weiterbildung“; Erwerb ohne eine vorgegebene Weiterbildungszeit und ohne den Aspekt der "Hauptberuflichkeit“, aber mit Weiterbildungsbefugtem oder Weiterbildungsbefugter, eLogbuch und Absolvieren einer Weiterbildungsprüfung

·                    "C3": Führbare Bezeichnung durch Absolvieren eines Kurses nach Weiterbildungsordnung mit Lernerfolgskontrolle, aber ohne Weiterbildungszeiten, ohne Weiterbildung bei einem oder einer Weiterbildungsbefugten und ohne eLogbuch.

Amtszeit der Leiter*innen und deren Vertretung

01/2024-12/2025

ARCHIV DER TÄTIGKEITSBERICHTE