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Zertifikat Epidemiologie

Mitglieder der Zertifikatskommission

Vorsitz
Prof. Dr. med. A. Timmer
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Abteilung Epidemiologie und Biometrie
Fakultät VI, Department für Versorgungsforschung
26111 Oldenburg

Telefon: 0441 - 798 4437
E-Mail: antje.timmer@uni-oldenburg.de

für die DGEpi: Prof. Dr. Rafael Mikolajczyk, Prof. Dr. Dietrich Rothenbacher
für die DGSMP: PD Dr. Adrian Loerbroks, Dr. Enno Swart (stellvertretender Vorsitzender)
für die DR-IBS: Prof. Dr. Oliver Kuß, Prof. Dr. Annika Hoyer 
für die GMDS: Prof. Dr. Karl-Heinz Jöckel, Prof. Dr. Antje Timmer (Vorsitzende)

  • 1. Zielsetzung

    1. Zielsetzung

    Das Zertifikat »Epidemiologie« richtet sich an wissenschaftlich und praktisch tätige Epidemiologinnen und Epidemiologen. Durch das Zertifikat wird der Zertifikatsinhaberin bzw. dem Zertifikatsinhaber die fachliche Kompetenz für die Übernahme von Leitungsaufgaben im Bereich der Epidemiologie bescheinigt.
    Das Zertifikat »Epidemiologie« wird durch die beteiligten wissenschaftlichen Fachgesellschaften an Personen verliehen, die über ein breites epidemiologisches Wissen und über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Bewerberinnen und Bewerber für das Zertifikat müssen deshalb den Nachweis erbringen, dass sie 
    a) in verantwortlicher Funktion an epidemiologischen Forschungsarbeiten mitgearbeitet bzw. diese geleitet haben und
    b) eine qualifizierte theoretische Weiterbildung absolviert haben, die ihre berufliche Ausbildung gezielt bzgl. der Epidemiologie bzw. in Abhängigkeit von der Erstausbildung für das epidemiologische Arbeiten notwendiger Themengebiete ergänzt. Ihr Wissen wird zusätzlich in einer mündlichen Aussprache überprüft. Die Weiterbildung und Anerkennung werden durch Richtlinien geregelt.

  • 2. Voraussetzungen

    2. Voraussetzungen

     Die Voraussetzungen zur Erteilung des Zertifikats sind:
    (a) ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin, der Statistik, der Naturwissenschaften bzw. der Sozial – oder Gesundheitswissenschaften (mindestens Master – Niveau, z.B. auch Diplom einer deutschen Hochschule) oder ein Masterstudium der Public Health oder Epidemiologie. Auch Absolventinnen bzw. Absolventen anderer Hochschulstudiengänge sowie Bewerberinnen bzw. Bewerber mit ausländischen Hochschulabschlüssen können sich um das Zertifikat bewerben; die Zertifikatskommission prüft die Erfüllung der Eingangsvoraussetzung auf der Basis vorgelegter Informationen zu den Studieninhalten.
    (b) die praktische Qualifikation auf dem Gebiet der Epidemiologie, nachgewiesen durch eine  mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit (siehe 2.1).
    (c) eine theoretischen Weiterbildung, die das Eingangsstudium um die unter (2.2) genannten komplementären Fachgebiete ergänzt 


    2.1 Praktische Qualifikation

    Während der o.g. praktischen Tätigkeit muss die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Bearbeitung epidemiologischer Fragestellungen durch Berufserfahrung, Weiterbildung und verantwortliches Arbeiten erworben worden sein. Dies ist nachzuweisen durch wissenschaftliche Publikationen bzw. federführend erarbeitete wissenschaftliche Projektberichte zu erfolgreich durchgeführten Projekten, die sich auf mindestens eins der folgenden Gebiete beziehen:
    (a) Planung, Durchführung und Auswertung epidemiologischer Studien
    Bewerberinnen bzw. Bewerber sollen bei mindestens zwei epidemiologischen Studien in mindestens zwei der drei Bereiche Planung, Durchführung und Auswertung verantwortlich mitgearbeitet haben. Der Bereich Planung umfasst z.B. Fallzahlabschätzung, Fragebogenentwicklung, Probandenzugang, Stichprobenziehung; die, Durchführung z.B. Felderschließung, Probandenbetreuung, Studienmonitoring, Befragung, Funktionsdiagnostik) und die Auswertung z.B. Datenhaltung und -aufbereitung, statistische Analyse, Interpretation, Berichterstellung und Publikation. Diese Studien sollten sich an den von den Fachgesellschaften erarbeiteten Leitlinien und Empfehlungen zu „Guter Epidemiologischer Praxis (GEP)“ sowie „Guter Praxis Sekundärdatenanalyse GPS)“ orientieren. In jedem Fall muss der Kandidat/die Kandidatin in der Lage sein, etwaige Abweichungen von GEP und GPS zu erläutern. Es ist anzugeben, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber bei den Studien eine Rolle als Untersuchungsleiter (PI) oder Co-Untersuchungsleiter (Co-PI) innehatte. Der eigene Anteil an den entsprechenden Studien ist in jedem Fall möglichst genau zu spezifizieren.
    (b) Entwicklung, Anpassung und Erprobung epidemiologischer Verfahren.
    Bewerberinnen bzw. Bewerber mit Praxisqualifikation in diesem Bereich sollen ihren Beitrag zu entsprechenden Entwicklungen und Erprobungen genau beschreiben und den Anwendungsbereich der Verfahren benennen. In der Regel ist hierfür auf eigene wissenschaftliche Publikationen oder z.B. entsprechende Software/Programmprozeduren zu verweisen. 


    2.2 Theoretische Weiterbildung

    Die theoretische Weiterbildung hat zum Ziel, das zur absolvierten Hochschulausbildung komplementäre Fachwissen in Epidemiologie zu vermitteln bzw. die bei vorliegender epidemiologischer Qualifikation komplementären Fachkenntnisse (z.B. medizinische Grundkenntnisse, Informatik) zu erwerben. Sie kann durch Fort- und Weiterbildungskurse sowie durch Selbststudium erfolgen. Vorgehensweise, Informationsquellen und zeitlicher Umfang des Selbststudiums sind zu benennen, wobei der Selbststudiumsanteil nicht mehr als 50% des zeitlichen Gesamtumfangs der Weiterbildung ausmachen sollte. Im Falle eines erfolgreich absolvierten Masterstudiengangs in Epidemiologie sieht die Kommission von der Forderung einer theoretischen Weiterbildung ab.
    Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen durch ihr Hochschulstudium, die praktische Qualifikation und theoretische Weiterbildung Kenntnisse in verschiedenen epidemiologischen Fachthematiken erlangt haben. Diese Gebiete werden exemplarisch durch den folgenden Themenkatalog beschrieben.


    Themenkatalog

    Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen über eingehende Kenntnisse in den Gebieten a)-d) sowie in zwei epidemiologischen Spezialgebieten aus e) verfügen. Die Kenntnis der Grundlagen guter wissenschaftlicher Praxis (GEP, GPS, internationale Leitlinien z.B. der IEA) wird vorausgesetzt.

    (a) Grundlagen der Epidemiologie

    Geschichtliche Entwicklung
    Deskriptive und analytische Epidemiologie
    Maße der Krankheitshäufigkeit und der Assoziation
    Epidemiologische Studientypen
    Rolle des Zufalls, verschiedener Biasformen, Confounding, Konzept der Interaktion
    Kausalität

    (b) Medizinische Informatik und Biometrie

    Grundlagen der medizinischen Informatik und Medizinischen Dokumentation
    Datenbanksysteme
    Grundlagen zum Datenschutz
    Statistikprogrammpakete
    Schätzung des Stichprobenumfangs, Auswertungsplanung
    Deskriptive Statistik, Altersstandardisierung
    Univariate und multivariate Verfahren

    (c) Naturwissenschaft und Medizin

    Grundlagenkenntnisse in den folgenden Bereichen:
    Medizinische Terminologie
    Biologie, Chemie, Physik
    Anatomie und Physiologie
    Allgemeine Pharmakologie/Toxikologie
    Pathologie
    Humangenetik
    Kenntnisse aus mindestens einem klinischen Fachgebiet

    (d) Sozialwissenschaftliche Grundlagen der Epidemiologie

    Gesundheits - bzw. Medizinische Soziologie
    Bevölkerungswissenschaft und Demographie
    Struktur und Organisation des Gesundheitswesens
    Gesundheitsökonomie
    Epidemiologische Aspekte der Prävention und Gesundheitsförderung
    Kommunikation epidemiologischer Methoden und Ergebnisse

    (e) Epidemiologische Spezialgebiete

    Bewerberinnen bzw. Bewerber sollen vertiefte Kenntnisse in zwei epidemiologischen Fachgebieten aufweisen, z.B. Krebsepidemiologie, Statistische Methoden in der Epidemiologie, Epidemiologie der Herz-Kreislauf-Erkrankungen etc.. Die von der Bewerberin bzw. dem Bewerber gewählten Fachgebiete müssen explizit benannt werden.

  • 3. Ablauf des Verfahrens

    3. Ablauf des Verfahrens

    Die Bewerberin bzw. der Bewerber reicht die vollständigen Unterlagen (s. Pkt. 4 dieser Richtlinien) bei der bzw. dem Vorsitzenden der Zertifikatskommission ein. Die Zertifikatskommission tagt in der Regel mindestens einmal pro Kalenderjahr. Die vollständigen Unterlagen müssen der Kommission spätestens zwei Monate vor dem Sitzungstermin vorliegen.
    Die Zertifikatskommission prüft auf der Basis von zwei Fachgutachten, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind. Reicht der Umfang der Weiterbildung bzw. der bisherigen praktischen epidemiologischen Tätigkeit nicht aus, macht die Kommission gegebenenfalls Vorschläge für einen zusätzlichen Weiterbildungsplan bzw. spezifiziert noch zu erfüllende Anforderungen.
    Wenn die Unterlagen die Erfüllung der geforderten Voraussetzungen ausweisen, setzt die Zertifikatskommission eine Aussprache mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber fest. Diese Aussprache setzt sich aus einem Vortrag des/r Kandidaten/in und einer Diskussion zusammen. Das Prüfungsthema wird von der Zertifikatskommission in Absprache mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber festgelegt und soll in der Regel einen methodischen Schwerpunkt haben.
    Die Zertifikatskommission entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder über die Aussprache und die Erteilung des Zertifikats. Das Ergebnis wird direkt nach der Aussprache mitgeteilt. Das schriftliche Zertifikat wird seitens der bzw. des Vorsitzenden vorbereitet und möglichst zeitnah versendet.
    Wird die Zertifikatsvergabe durch die Kommission abgelehnt, ist eine einmalige Wiederholung der mündlichen Aussprache möglich. Abgelehnte Bewerberinnen bzw. Bewerber haben die Möglichkeit, von der Zertifikatskommission Hinweise zu einer gezielten Vorbereitung auf eine weitere Aussprache zu erhalten.
    Die aktuelle Zusammensetzung der Kommission sowie der geplante nächste Sitzungstermin können auf den Webseiten der Fachgesellschaften (www.dgepi.de; www.gmds.de; www.dgsmp.de; www.biometrische-gesellschaft.de) eingesehen werden. 

  • 4. Einzureichende Unterlagen

    4. Einzureichende Unterlagen

    Die Bewerberin bzw. der Bewerber reichen der bzw. dem Vorsitzenden der Zertifikatskommission folgende Unterlagen ein:

    a) Lebenslauf,
    b) Kurzbeschreibung der epidemiologischen Studien, an denen der/die Bewerber/in mitgewirkt hat, als Nachweis der erforderlichen mehrjährigen praktischen Erfahrung in der Epidemiologie,
    c) Nachweis über Art und Umfang der zum Hochschulstudium komplementären Weiterbildung im Bereich der Epidemiologie bzw. bei vorliegender epidemiologischer Qualifikation im Bereich der komplementären Fachkenntnisse (z.B. medizinische Grundkenntnisse, Informatik),
    d) Nachweis über Kenntnisse in den Gebieten (a) bis (e) des Themenkatalogs,
    e) Publikationsliste eigener Veröffentlichungen,
    f) Vorschlag für drei Themen zur mündlichen Aussprache, möglichst unterlegt mit je einer eigenen Publikation,
    g) Kopie von drei eigenen Publikationen,
    h) Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr von 100 €, zahlbar auf das Konto der DGEpi mit der Nr. 000 66 11 990 bei der Deutschen Apotheker und Ärztebank (BLZ 300 606 01).

  • 5. Zusammensetzung der Zertifikatskommission

    5. Zusammensetzung der Zertifikatskommission

    5.1 Mitglieder der Fachgesellschaften

    Jede der beteiligten Fachgesellschaften kann bis zu zwei Mitglieder in die Zertifikatskommission entsenden. Eine weitere Person aus jeder Fachgesellschaft sollte als Vertreterin bzw. Vertreter benannt werden. Die Mitglieder werden für 3 Jahre entsendet. Die Zertifikatskommission soll so zusammengesetzt sein, dass die Bereiche Epidemiologie, Biometrie/Statistik und Medizin durch mindestens je eine Person vertreten sind. 


    5.2 Wahl des/r Vorsitzenden und des/r Stellvertretenden Vorsitzenden

    Alle drei Jahre wählen die Mitglieder der Zertifikatskommission eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter aus ihren eigenen Reihen mit einfacher Mehrheit. Die - auch mehrmalige - Wiederwahl ist möglich.